[ Auszug: Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Im
Übrigen gelten die Vorschriften über die Pflegschaft mit Ausnahme
derjenigen über d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]